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Das französische Gericht hebt die von Macron unterstützten Social-Media-Beschränkungen für unter 15-Jährige auf

Der französische Verfassungsrat hat einen Großteil der Gesetzgebung blockiert, die Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verwehren soll, da diese Einschränkungen die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigen. Die Entscheidung unterbricht eine prominente Initiative, die von Präsident Emmanuel Macron unterstützt wird, und schickt die Regierung zurück an den Reißbrett, wie sie strengere Altersbeschränkungen einführen kann, ohne verfassungsmäßige Schutzrechte zu verletzen.

 

 

Die Gesetzgebung wurde im Juli genehmigt und sah eine schrittweise Einführung der Beschränkungen vor. Ab September sollten Kinder unter 15 Jahren daran gehindert werden, neue Konten auf den betroffenen sozialen Medien zu erstellen. Die Anforderungen sollten dann im Januar 2027 auf bereits bestehende Konten ausgeweitet werden.

Die Durchsetzung eines solchen Systems hätte von den Plattformen erfordert, festzustellen, ob Nutzer alt genug sind, um auf ihre Dienste zuzugreifen. Das wurde zu einem der zentralen Probleme, die vom Verfassungsrat identifiziert wurden. Da eine Plattform nicht wissen kann, ob jemand unter 15 ist, ohne sein Alter zu überprüfen, hätte die Maßnahme sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern verlangt, nachzuweisen, dass sie die Mindestaltersgrenze erfüllt haben.

Der Rat kam zu dem Schluss, dass Artikel 1 der Gesetzgebung eine übermäßige Beschränkung der Fähigkeit von Minderjährigen zur Kommunikation und Selbstäußerung vorsieht. Obwohl der Schutz von Kindern online staatliche Eingriffe rechtfertigen kann, stellten die Richter fest, dass der von den Gesetzgebern gewählte Mechanismus nicht ausreichend angemessen, notwendig und angemessen für dieses Ziel war.

Datenschutz war ein weiteres wichtiges Thema. Der Rat stellte fest, dass die Gesetzgeber keine ausreichenden rechtlichen Schutzmaßnahmen für den Altersverifizierungsprozess geschaffen hatten. Die Verpflichtung, dass eine ganze Population von Social-Media-Nutzern ihr Alter nachweisen muss, wirft Fragen darüber auf, welche Informationsplattformen oder Verifizierungsanbieter sammeln würden und wie diese Informationen behandelt würden.

Das Urteil bedeutet nicht, dass Frankreich seinen Versuch aufgegeben hat, stärkeren Schutz für Kinder über soziale Netzwerke durchzusetzen. Das Büro von Macron reagierte, dass die Regierung beabsichtigt, überarbeitete Gesetze so schnell wie möglich vorzubereiten. Die Élysée wünscht sich eine neue Version, die die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, während das übergeordnete Ziel beibehalten wird, den Zugang jüngerer Kinder zu sozialen Medien zu beschränken.

Die Entscheidung stellt daher ein erhebliches rechtliches Hindernis dar, anstatt die Politik zwangsläufig zu beenden. Jeder Ersatzvorschlag muss die vom Verfassungsrat identifizierten Schwächen adressieren, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Einschränkung des Zugangs von Kindern und der Datenschutz im Zusammenhang mit der Altersüberprüfung.

Die Debatte in Frankreich findet ebenfalls statt, während Regierungen anderswo mit verschiedenen Ansätzen für den Zugang von Kindern zu sozialen Medien experimentieren. Australien führte im Dezember 2025 Beschränkungen für Nutzer unter 16 Jahren ein und verpflichtete altersbeschränkte Plattformen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihnen zu verbieten, Konten zu halten. Erklärung des australischen eSafety-Kommissars zu den Beschränkungen

Das von Frankreich vorgeschlagene System muss jedoch sowohl den eigenen verfassungsrechtlichen Rahmen des Landes als auch das breitere europäische Rechtsumfeld erfüllen. Das jüngste Urteil zeigt, dass das Ziel des Kinderschutzes nicht automatisch jede vorgeschlagene Methode rechtfertigt.

Macrons Regierung steht nun vor der Herausforderung, einen engeren Ansatz zu entwickeln, der einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Der ursprüngliche Plan hätte die Altersverifikation zentral gemacht, um den Zugang zu sozialen Medien für unter 15-Jährige einzuschränken, doch der Verfassungsrat stellte fest, dass die Gesetzgeber für ein so breites System nicht ausreichende Schutzmaßnahmen geschaffen hatten.

Daher können die geplante Einführung im September und die anschließende Ausweitung der Beschränkungen nicht in ihrer ursprünglichen Form stattfinden. Die Regierung hat angedeutet, mit einem weiteren Vorschlag zurückzukehren, was bedeutet, dass Frankreichs Versuch, ein landesweites Mindestalter für soziale Medien einzuführen, voraussichtlich fortgesetzt wird, jedoch unter einem grundlegend überarbeiteten Rechtsrahmen.