Ein luxemburgisches Gericht hat eine Geldstrafe von 746 Millionen Euro aufgehoben, die Amazon, ein US-amerikanisches Technologieunternehmen, wegen angeblicher Verstöße gegen europäische Datenschutzregeln verhängt wurde, nachdem Fehler bei der Berechnung und Begründung der Strafe festgestellt wurden.

 

 

Die Geldstrafe wurde ursprünglich 2021 von der Luxemburger Nationalkommission für Datenschutz, der Datenschutzbehörde des Landes, verhängt, nachdem eine Untersuchung der Online-Verhaltenswerbungspraktiken von Amazon durchgeführt worden war. Die Aufsichtsbehörde kam damals zu dem Schluss, dass Amazon Nutzerdaten für gezielte Werbung ohne gültige Zustimmung verarbeitet hat, was gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Amazon legte gegen die Entscheidung Berufung ein und argumentierte, dass die Strafe unverhältnismäßig sei. Das Verwaltungsgericht Luxemburg entschied zugunsten des Unternehmens und erklärte, dass der Aufsichtsbehörder nicht ordnungsgemäß erklärt habe, wie er die Geldstrafe von 746 Millionen Euro berechnet habe, und nicht geprüft habe, ob das Handeln des Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig war.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Behörde vor der Verhängung der finanziellen Strafe nicht ausreichend alternative Korrekturmaßnahmen in Betracht gezogen hatte. Daher stellte er fest, dass die Entscheidung rechtlich fehlerhaft war, und verwies den Fall zur Neubewertung an die Aufsichtsbehörde zurück.

Das Urteil weist die zugrunde liegenden Erkenntnisse zu Amazons Datenverarbeitungspraktiken nicht auf. Die Aufsichtsbehörde erklärte in einer Stellungnahme, dass das Gericht einen Großteil seiner ursprünglichen Analyse unterstützt und bestätigte, dass Amazons Berufung auf “legitime Interessen” als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Nutzerdaten nicht gerechtfertigt sei.

Die Untersuchung von Amazon begann 2018 nach einer Beschwerde der französischen Interessenvertretung La Quadrature du Net bezüglich der Werbepraktiken des Unternehmens. Die Strafe von 746 Millionen Euro bleibt eine der höchsten Geldstrafen, die im Rahmen der DSGVO verhängt wurden.

Amazon erklärte, es begrüße die Entscheidung des Gerichts und erklärte, dass es mit der ursprünglichen Entscheidung und der Höhe der Geldstrafe nicht einverstanden sei. Die luxemburgische Aufsichtsbehörde erklärte, sie werde den Fall weiterhin im Einklang mit den Feststellungen des Gerichts bearbeiten.

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