Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, die ein Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformen und KI-basierten Diensten in der gesamten Europäischen Union vorsieht. Die Maßnahme ist rechtlich nicht bindend, stellt aber die bisher stärkste Aussage von Gesetzgebern dar, die der Meinung sind, dass Minderjährige keinen uneingeschränkten Zugang zu Online-Plattformen erhalten sollten. Die Resolution wurde mit 483 Stimmen dafür, 92 dagegen und 86 Enthaltungen angenommen. Es empfiehlt ein vollständiges Verbot für Kinder unter 13 Jahren und den Zugang nur für 13- bis 16-Jährige mit Zustimmung der Eltern. Befürworter argumentieren, dass dieser Ansatz einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten schaffen und sicherstellen würde, dass große Plattformen an einen gemeinsamen Standard gehalten werden.
Gesetzgeber, die den Vorschlag unterstützten, zitierten Studien, die darauf hindeuten, dass viele junge Menschen in Europa problematische Smartphone-Nutzung zeigen, darunter zwanghaftes Checken, verminderte Konzentration und erhöhte Angst. Sie argumentieren, dass dieses Verhalten mit einer längeren Nutzung sozialer Medien zusammenhängen könnte. Bedenken hinsichtlich der Exposition von Inhalten, Direktnachrichten und algorithmischer Förderung schädlicher Inhalte sind ebenfalls wiederkehrende Themen in parlamentarischen Debatten geworden. Diese Probleme haben Gesetzgeber dazu veranlasst, strengere Beschränkungen für Plattformfunktionen zu fordern, die ihrer Meinung nach darauf ausgelegt sind, die Interaktion zu maximieren, anstatt jüngere Nutzer zu schützen.
Die Resolution fordert die Regulierungsbehörden auf, strenge Kontrollen für Designpraktiken einzuführen, die zu suchterzeugendem Verhalten beitragen können. Es identifiziert Funktionen wie unendliches Scrollen, kontinuierliches Autoplay und Belohnungsschleifen sowie Algorithmen, die Material erhöhen, was die Sehzeit erhöht. Es hebt außerdem Influencer-Marketing für Minderjährige sowie Werbepraktiken hervor, die auf Verhaltensprofiling basieren. Nach Ansicht des Parlaments sollten diese Elemente unter bestehenden Rahmenwerken wie dem Digital Services Act strenger geprüft werden. Gesetzgeber argumentieren, dass Plattformen, die neue Verpflichtungen nicht erfüllen, mit Strafen oder weiteren Beschränkungen rechnen sollten.
Ein wesentlicher Teil des Vorschlags konzentriert sich auf die Alterssicherung. Das Parlament empfiehlt, dass Plattformen genaue und datenschutzwürdige Systeme einführen, die das Alter der Nutzer bestimmen können, ohne übermäßig viele persönliche Informationen zu sammeln. Optionen können digitale Identitätsprüfungen oder andere Verifizierungsinstrumente umfassen, wobei Gesetzgeber betonen, dass jedes System Datenschutzrechte wahren muss. Sie betonen, dass Alterssicherungssysteme vermeiden müssen, die Datenerhebung über das Notwendige hinaus auszuweiten. Diese Anforderungen spiegeln einen wachsenden Glauben innerhalb der EU wider, dass Plattformen für die Überprüfung des Nutzeralters verantwortlich sein sollten, anstatt sich ausschließlich auf Selbstmeldungen zu verlassen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits altersbedingte Beschränkungen diskutiert oder eingeführt. Dänemark hat Regeln erwogen, die das Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien anheben würden. Andere Regierungen haben signalisiert, dass sie bereit sind, strengere Kontrollen einzuführen. Der Vorschlag auf EU-Ebene zielt darauf ab, diese Aktivitäten zu harmonisieren, um ungleiche Standards im gesamten Block zu vermeiden. Gesetzgeber argumentieren, dass einheitliche Regeln Verwirrung für Nutzer verringern und einen kohärenten Rahmen für die Durchsetzung schaffen würden.
Kritiker warnen, dass der Vorschlag unbeabsichtigte Folgen haben könnte. Bürgerrechtsgruppen argumentieren, dass eine Einschränkung des Zugangs für unter 16-Jährige die Meinungs- und Teilnahmefreiheit in Online-Communities einschränken könnte. Sie warnen, dass jüngere Nutzer möglicherweise auf unregulierte oder weniger sichere Plattformen setzen, wenn sie von Mainstream-Diensten ausgeschlossen werden. Datenschutzbefürworter lehnen auch die mögliche Anforderung von Identitätsprüfungen ab und äußern Bedenken hinsichtlich biometrischer Verifizierung, Dokumenteneinreichung und der langfristigen Sicherheit sensibler Daten. Sie argumentieren, dass diese Risiken die beabsichtigten Vorteile überwiegen könnten.
Befürworter entgegnen, dass strengere Alterskontrollen junge Nutzer schützen werden. Sie behaupten, dass viele Plattformen derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen haben und dass konsequente Anforderungen die Branche zu sichereren Zahlungsausfällen bewegen werden. Sie argumentieren, dass die Resolution Verbesserungen in der Alterssicherungstechnologie fördert, die Abhängigkeit von engagement-gesteuerten Algorithmen verringert und Designentscheidungen fördert, die Minderjährige schützen sollen.
Da die Resolution nicht bindend ist, erfordert der nächste Schritt, dass die Europäische Kommission entscheidet, ob sie Gesetze entwerfen soll. Wenn die Kommission voranschreitet, müsste jeder rechtliche Rahmen sowohl vom Parlament als auch vom Rat verabschiedet werden. Dieser Prozess würde Konsultationen mit nationalen Regierungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und großen Technologieunternehmen umfassen. Beobachter erwarten eine bedeutende Debatte, falls Gesetze eingebracht werden, da Fragen zu Datenschutz, Datenerhebung und Durchsetzung weiterhin ungelöst bleiben.
Der breitere globale Kontext zeigt ähnliche Muster. Mehrere Länder entwickeln oder überprüfen Gesetze, die darauf abzielen, den Zugang von Jugendlichen zu Online-Plattformen einzuschränken. Diese Gesetze variieren stark, enthalten aber häufig Anforderungen an die Altersverifizierung, Begrenzungen bei der Datenerhebung und strengere Kontrollen bei der Exposition von Inhalten. Analysten glauben, dass die Position der EU internationale Diskussionen beeinflussen und beeinflussen könnte, wie Plattformen ihre Dienste für jüngere Nutzer gestalten. Sie weisen darauf hin, dass große Technologieunternehmen gezwungen sein könnten, Alterssicherungsinstrumente in mehreren Rechtsordnungen einzusetzen, wenn die EU dies vorschreibt.
