Alle neu registrierten Personenwagen und Lieferwagen in der Europäischen Union müssen nun mit fahrergesteuerten Überwachungssystemen ausgestattet sein, die Ablenkung und Ermüdung erkennen. Die Anforderung trat am 7. Juli im Rahmen der EU-Allgemeinen Sicherheitsverordnung in Kraft und erweitert eine Regel, die seit 2024 für neu zugelassene Fahrzeugmodelle gilt.
Die Systeme, bekannt als Advanced Driver Distraction Warning (ADDW), verwenden eine Infrarotkamera oder gleichwertige Sensoren, um die Aufmerksamkeit des Fahrers zu überwachen. Wenn das System feststellt, dass der Fahrer zu lange von der Straße wegschaut oder Anzeichen von Ermüdung zeigt, gibt es visuelle oder akustische Warnungen aus, um das Unfallrisiko zu verringern.
Die Europäische Kommission erklärt, dass diese Anforderung Teil ihrer umfassenderen Vision Zero-Strategie ist, die darauf abzielt, Verkehrstote bis 2050 zu beseitigen. Neben der Fahrerüberwachung müssen alle neu registrierten Fahrzeuge auch verbesserte Notbremssysteme, verbesserte Fußgängerschutzmaßnahmen, aktualisierte Reifenleistungsstandards und eine bessere Sicht nach vorne haben.
Die Einführung der verpflichtenden Kameras im Auto hat Kritik von Datenschutzbefürwortern und einigen Autofahrern ausgelöst, die argumentieren, dass eine kontinuierliche Überwachung der Fahrer neue Überwachungsrisiken schaffen könnte. Es wurden auch Bedenken geäußert, ob Fahrzeughersteller letztlich Informationen sammeln oder monetarisieren könnten, die von diesen Systemen erzeugt werden.
EU-Regulierungsbehörden behaupten, die Technologie sei mit Blick auf Datenschutz konzipiert. Laut der Kommission arbeiten die Überwachungssysteme im geschlossenen Kreislauf, was bedeutet, dass die Analyse im Fahrzeug durchgeführt wird und die Daten nicht als Teil des normalen Betriebs außerhalb des Fahrzeugs gespeichert oder übertragen werden sollen.
Einige Kritiker sind weiterhin unüberzeugt und argumentieren, dass zukünftige Software-Updates oder vernetzte Fahrzeugdienste die Nutzung der Technologie erweitern könnten. Andere bezweifeln, ob kamerabasierte Überwachung zuverlässig zwischen gefährlicher Ablenkung und normalem Fahrverhalten unterscheiden kann, etwa kurz auf Spiegel, Armaturenbrettsteuerung oder Beifahrer.
Die Europäische Kommission sagt, dass die Automobilhersteller mehrere Jahre Zeit hatten, sich auf die neuen Anforderungen durch eine schrittweise Einführung der allgemeinen Sicherheitsverordnung vorzubereiten. Von nun an dürfen Hersteller neue P-Kraftwagen oder Lieferwagen nicht mehr in der EU registrieren, es sei denn, sie erfüllen die aktualisierten Sicherheitsstandards, einschließlich des verpflichtenden Fahrerüberwachungssystems.