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Disney verklagte wegen Gesichtserkennungsscans an den Eingängen von Disneyland

Disney sieht sich einer geplanten Klage über 5 Millionen Dollar wegen der Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie in Disneyland und Disney California Adventure gegenüber, nachdem ein Besucher dem Unternehmen vorgeworfen hat, biometrische Daten ohne ordnungsgemäße Offenlegung oder Zustimmung gesammelt zu haben.

 

 

Die Klage wurde am 15. Mai vor einem Bundesgericht in New York eingereicht und behauptet, Disney habe die Gäste nicht klar darüber informiert, dass Gesichtsscans an Parkeingängen aufgenommen und verarbeitet wurden. Der Kläger behauptet, Besucher, einschließlich Kinder, seien biometrischen Sammelverfahren ohne sinnvolle Opt-in-Zustimmung ausgesetzt gewesen.

Disney führte das Gesichtserkennungssystem in seinen kalifornischen Parks Ende April 2026 als Teil eines neuen Ticketverifizierungs- und Betrugspräventionsprogramms ein. An ausgewählten Eingängen installierte Kameras scannen die Gesichter der Gäste und wandeln die Bilder in eindeutige numerische Kennungen um, die mit Ticketdaten verknüpft sind. Das System ist darauf ausgelegt, das Ticket-Sharing zu erkennen, den Wiedereintritt zu vereinfachen und Betrug im Zusammenhang mit Jahreskarten zu reduzieren.

Laut den öffentlichen Erklärungen von Disney ist die Teilnahme am System optional. Besucher, die keine Gesichtsscans wünschen, können alternative Zufahrtsspuren nutzen, die auf einer manuellen Ticketverifizierung durch Mitarbeiter angewiesen sind. Disney erklärt außerdem, dass biometrische Identifikatoren innerhalb von 30 Tagen gelöscht werden, sofern keine Aufbewahrung zu rechtlichen oder Betrugspräventionszwecken erforderlich ist.

Die Klage argumentiert jedoch, dass die Offenlegungen des Unternehmens unzureichend und für Gäste schwer zu bemerken waren. Gerichtsunterlagen behaupten Berichten zufolge, dass Warnschilder in der Nähe der Eingänge klein und leicht zu übersehen seien, besonders in überfüllten Gebieten. Die Beschwerde stellt außerdem infrage, ob Disneys erklärte Datenaufbewahrungsrichtlinien vollständig mit dem Vergleich zurückkehrender Besucher mit früheren Ticketaufzeichnungen übereinstimmen.

Der Fall wirft Disney vor, gegen Verbraucherschutz- und Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit der Sammlung biometrischer Daten verstoßen zu haben. Gesichtserkennungssysteme werden in mehreren US-Bundesstaaten zunehmend reguliert, da biometrische Identifizierungen als hochsensible persönliche Informationen gelten, die nach einer Kompromittierung nicht leicht verändert werden können.

Datenschutzexperten haben zudem umfassendere Bedenken hinsichtlich der Normalisierung der Gesichtserkennung in öffentlichen Unterhaltungsbetrieben geäußert. Disneyland reiht sich einer wachsenden Zahl von Stadien, Konzertstätten und Verkehrsknotenpunkten an, die biometrische Systeme für Ticketverkauf, Sicherheit und Menschenmengenmanagement einsetzen.

Disney hat sich zum Zeitpunkt des Schreibens öffentlich nicht zu der Klage geäußert.