Ein Pariser Strafgericht hat zehn Personen wegen Cybermobbings von Brigitte Macron, der Ehefrau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, verurteilt und damit einen Fall abgeschlossen, der mit einer langwierigen Online-Belästigungskampagne gegen sie im Zusammenhang steht. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten wiederholt falsche und erniedrigende Behauptungen über sie auf sozialen Medienplattformen verbreiteten.

 

 

Die Angeklagten, acht Männer und zwei Frauen im Alter von 41 bis 65 Jahren, wurden für schuldig befunden, an koordinierter Online-Belästigung beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht verhängte bewährungliche Haftstrafen von vier bis acht Monaten. Es ordnete außerdem an, dass mehrere der Verurteilten an Aufklärungskursen zum Thema Cybermobbing teilnehmen sollten, und schränkte ihren Zugang zu sozialen Medien für eine begrenzte Zeit ein.

Laut dem Urteil umfasste die Belästigung die wiederholte Verbreitung falscher Behauptungen über die Identität von Frankreichs First Lady, Brigitte Macron, sowie beleidigende und erniedrigende Bemerkungen über ihr Privatleben. Das Gericht stellte fest, dass die Nachrichten hartnäckig und böswillig seien und dass ihre kumulierte Wirkung nach französischem Recht Cybermobbing darstelle.

Während des Verfahrens argumentierten die Staatsanwälte, dass der Inhalt über einzelne Beleidigungen hinausging und eine anhaltende Kampagne darstellte, die darauf abzielte, ihren Ruf zu schädigen. Das Gericht stimmte zu und stellte fest, dass die Häufigkeit und Art der Beiträge persönlichen Schaden verursacht und die rechtliche Schwelle für strafrechtliche Haftung erfüllt.

Brigitte Macron verfolgte den Fall im Rahmen einer umfassenderen Initiative zur Bekämpfung von Online-Belästigung und Desinformation. Auch Mitglieder ihrer Familie sagten während des Prozesses aus und beschrieben die Auswirkungen des Online-Missbrauchs auf ihr Privatleben. Das Gericht stellte fest, dass der Fall zeigte, wie digitale Plattformen schädliche Narrative verstärken können, wenn falsche Informationen wiederholt geteilt werden.

Das Urteil ist Teil der umfassenderen Durchsetzung von Gesetzen in Frankreich, die auf die Bekämpfung von Online-Belästigung abzielen. Die französische Gesetzgebung erlaubt es Gerichten, koordiniertes Cybermobbing zu bestrafen, insbesondere wenn es wiederholte Handlungen mehrerer Personen beinhaltet und nachweisbaren Schaden verursacht.

Das Gericht erklärte, die Strafen spiegelten die Schwere der Straftaten wider und berücksichtigten dabei die persönlichen Umstände der Angeklagten. Sie fügte hinzu, dass der Fall ein klares Signal sei, dass Online-Belästigung strafrechtliche Konsequenzen haben kann, selbst wenn sie über soziale Medien und andere digitale Kanäle stattfindet.

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