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Polen plant Smartphone-Verbot in Grundschulen

Polen bereitet ein Gesetz vor, das die Nutzung von Smartphones in Grundschulen verbietet, wobei die Maßnahme laut Erklärungen der Bildungsministerin Barbara Nowacka voraussichtlich ab dem 1. September 2026 in Kraft treten wird. Die vorgeschlagenen Regeln würden für Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren gelten, die die Grundschule im Land besuchen.

 

 

Das geplante Verbot ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets, das darauf abzielt, die Nutzung digitaler Technologien durch Kinder einzuschränken. Regierungsbeamte erklärten, dass die Maßnahmen noch finalisiert werden und landesweite Regeln für die Nutzung von Mobiltelefonen in Schulen eingeführt werden.

Nach dem Vorschlag dürften Grundschulschüler während des Schultags keine Mobiltelefone benutzen. Ein zuvor im Parlament vorgelegter Gesetzentwurf enthält außerdem Bestimmungen zur Begrenzung des Zugangs von Kindern zu sozialen Medien sowie Beschränkungen für die Nutzung von Handys im Klassenzimmer.

An dem Vorschlag beteiligte Beamte erklärten, die Maßnahmen sollen Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung von Smartphones und Online-Plattformen durch Kinder ausräumen. Daten, die im Gesetzgebungsprozess zitiert wurden, zeigten, dass mehr als 1,4 Millionen Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren in Polen soziale Medien nutzen, während Jugendliche durchschnittlich über fünf Stunden täglich online verbringen.

Das Bildungsministerium hat zuvor erklärt, dass bereits im nächsten Schuljahr ein Gesetz eingebracht werden könnte, wobei sich die laufende Arbeit auf die Festlegung des Umfangs und der Durchsetzung des Verbots konzentriert.

Die Nutzung von Mobiltelefonen in polnischen Schulen ist derzeit auf institutioneller Ebene geregelt, wobei die einzelnen Schulen ihre eigenen Regeln festlegen. Umfragen aus dem Jahr 2024 zeigten, dass mehr als die Hälfte der Schulen bereits die Telefonnutzung während des Unterrichts einschränkt, während die meisten irgendeine Form von Vorschriften auf Schulgeländen anwenden.

Das vorgeschlagene Gesetz würde diese unterschiedlichen Ansätze durch einen einheitlichen nationalen Rahmen ersetzen. Die Behörden haben noch keine vollständigen Implementierungsdetails veröffentlicht, einschließlich der Überwachung der Einhaltung oder welcher Ausnahmen gelten könnten.