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UK-App-Entwickler fordern von Apple 2 Milliarden Pfund wegen der Tracking-Regeln

Apple sieht sich im Vereinigten Königreich einer kollektiven Klage im Wert von 2 Milliarden Pfund gegenüber, weil behauptet wird, dass die Datenschutzregeln Drittanbieter-App-Entwickler benachteiligt und gleichzeitig den eigenen Werbediensten eine bessere Behandlung gewähren.

 

 

Der Fall konzentriert sich auf App Tracking Transparency (ATT), ein Datenschutzrahmen, den Apple im April 2021 eingeführt hat. ATT verlangt von iPhone- und iPad-Apps von Drittanbietern, dass sie eine von Apple entwickelte Eingabeaufforderung anzeigen, die Nutzer um Erlaubnis bittet, bevor ihre Aktivitäten zwischen Apps und Websites anderer Unternehmen verfolgt werden.

Das System wurde als Möglichkeit beworben, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Die Entwickler hinter der neuen Klage argumentieren jedoch, dass die Art und Weise, wie Apple ATT implementierte, ein ungleichmäßiges Wettbewerbsumfeld geschaffen habe.

Die Klage wurde am 3. September beim britischen Competition Appeal Tribunal eingereicht. Sie wird von ATT Collective Action Limited unter der Leitung von Ann Pope eingereicht, die zuvor als Senior Director für Kartellrecht bei der Competition and Markets Authority tätig war.

Laut der Behauptung standen Drittentwickler effektiv unter zwei Einwilligungsanforderungen: Verpflichtungen, die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben, und Apples zusätzlicher ATT-Prompt. Apples eigene Dienste mussten nicht denselben ATT-Prompt für personalisierte Werbung verwenden, sondern setzten stattdessen auf einen anderen Einwilligungsprozess.

Die Kläger behaupten, dass dieser Unterschied es unabhängigen Entwicklern erschwerte, Informationen zu sammeln, die für gezielte Werbung verwendet wurden. Apps, die stark auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, könnten daher weniger verdienen, wenn Nutzer das Tracking ablehnen.

Der Fall argumentiert außerdem, dass Apple ATT ohne ausreichende Konsultation oder Zeit für Entwickler zur Anpassung ihrer Geschäfte eingeführt habe. Die Kläger sagen, Apples Position als Betreiber des iOS-Ökosystems habe den Entwicklern kaum eine praktische Alternative zur Einhaltung der neuen Regeln gelassen, wenn sie weiterhin iPhone- und iPad-Nutzer erreichen wollten.

Die vorgeschlagene Aktion im Wert von 2 Milliarden Pfund umfasst Tausende von britischen App-Entwicklern. Da sie als kollektive Opt-out-Klage eingereicht wurde, sind berechtigte britische Entwickler automatisch vertreten, es sei denn, sie entscheiden sich, die Aktion zu verlassen. Sie umfasst Entwickler, die Werbeeinnahmen durch Drittanbieter-iOS-Apps generiert oder Geld für Werbung ausgegeben haben, um Nutzer für diese Apps zu gewinnen.

Apple weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen behauptet, dass es denselben ATT-Anforderungen unterliegt wie andere Entwickler und erklärt, dass die Funktion entwickelt wurde, um den Nutzern eine einfache Wahl gegenüber unternehmensübergreifendem Tracking zu bieten.

Der Streit folgt auf eine umfassendere regulatorische Prüfung von ATT in Europa. Wettbewerbsbehörden in mehreren Ländern haben geprüft, ob Apples Umsetzung die eigenen Dienste unfair begünstigte. Im August 2026 erklärte sich Apple nach einer Untersuchung durch den deutschen Wettbewerbsbehörden bereit, Aspekte seines Zustimmungsverfahrens zu ändern.

Die britische Klage hat nicht festgestellt, dass Apple gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, und die Summe von 2 Milliarden Pfund stellt den geforderten Schadensersatz dar, nicht eine bereits verhängte Strafe. Der Fall muss außerdem vom Competition Appeal Tribunal zertifiziert werden, bevor er als Sammelklage fortgeführt wird.