Meta muss sich einer vorgeschlagenen Sammelklage stellen, in der das Unternehmen beschuldigt wird, Android-Nutzer heimlich über versteckte Kommunikationskanäle innerhalb von Smartphones verfolgt zu haben, hat ein US-Bundesrichter entschieden.
Die Klage behauptet, Meta habe die Datenschutzbestimmungen von Android umgangen, indem es eine verdeckte Methode nutzte, um Surfaktivitäten von mobilen Browsern direkt mit Facebook- und Instagram-Apps auf den Handys der Nutzer zu verknüpfen. Die Kläger behaupten, das Unternehmen habe lokale Host-Kommunikationssysteme innerhalb von Android-Geräten ausgenutzt, um die Webaktivitäten der Nutzer heimlich mit ihren Meta-Konten für gezielte Werbezwecke zu verknüpfen.
Der Fall basiert auf einer Forschung, die Anfang dieses Jahres von Sicherheitsexperten veröffentlicht wurde und eine von ihnen beschriebene ausgeklügelte Tracking-Technik mit Meta Pixel aufdeckte, dem weit verbreiteten Werbe- und Analysetool des Unternehmens, das auf Millionen von Websites weltweit eingebettet ist. Forscher fanden heraus, dass Meta-Apps auf Android-Geräten angeblich Kennungen empfangen konnten, die von Websites in mobilen Browsern gesendet wurden, selbst wenn Nutzer glaubten, ihre Aktivitäten sei privat.
Laut der Beschwerde erlaubte das angebliche System Meta, Browsing-Sitzungen mit bestimmten Benutzerkonten ohne klare Zustimmung zu verknüpfen. Die Kläger argumentieren, dass die Technik gängige Datenschutzmaßnahmen umgehen könnte, darunter Inkognitomodus, Cookie-Beschränkungen und bestimmte Anti-Tracking-Funktionen des Browsers.
Die US-Bezirksrichterin Rita Lin entschied, dass die Kläger ausreichende Beweise vorgelegt hatten, damit die meisten Datenschutzansprüche vorankommen können. In ihrer Entscheidung erklärte die Richterin, dass das angebliche Verhalten absichtlich verborgen und außerhalb dessen zu liegen schien, was gewöhnliche Nutzer vernünftigerweise erwarten würden.
“Aus den Vorwürfen geheimen und ausweichenden Verhaltens, die selbst für technische Experten überraschend waren, ist es vernünftig anzunehmen, dass die Kläger Meta keine Erlaubnis erteilt haben”, schrieb Lin in der Entscheidung.
Das Gericht wies außerdem Metas Argument zurück, dass Nutzer dem Tracking implizit zugestimmt hätten, indem sie Android-Geräte benutzten oder Webseiten mit Meta-Pixel-Technologie besuchten. Der Richter stellte fest, dass die Ausnutzung von obskurem technischem Verhalten, das den Nutzern unbekannt ist, sich erheblich von den standardisierten offengelegten Tracking-Praktiken unterscheidet.
Die Klage verstärkt die zunehmende Kritik an Metas Datenerfassungssystemen und den umfassenderen Bedenken rund um Überwachungswerbung. Metas Werbegeschäft ist stark darauf angewiesen, das Nutzerverhalten über Websites und Apps hinweg zu verfolgen, um detaillierte Profile für die Anzeigenansprache zu erstellen. Datenschutzbefürworter argumentieren, dass Unternehmen zunehmend nach neuen Methoden suchen, um die Tracking-Fähigkeiten zu erhalten, da Browser und Betriebssysteme stärkere Anti-Tracking-Schutzmaßnahmen einführen.
Die Kläger fordern Schadensersatz und gerichtliche Anordnungen, die Meta daran hindern, die angeblichen Praktiken fortzusetzen. Die genaue Anzahl potenziell betroffener Android-Nutzer bleibt unklar, obwohl Forscher vermuten, dass die Verfolgungsmethode Millionen von Geräten beeinflusst haben könnte, bevor sie öffentlich gemacht wurde.
Meta hat Fehlverhalten bestritten und hält seine Systeme weiterhin an bestehende Datenschutz- und Einwilligungsrahmen.
