Das Europäische Parlament hat eine Verlängerung des temporären Chat-Control-Rahmens der Europäischen Union genehmigt, der es Online-Kommunikationsanbietern erlaubt, weiterhin freiwillig private Nachrichten auf Material sexuellen Missbrauchs von Kindern bis 2028 zu scannen. Die Maßnahme wurde nach einer Verfahrensabstimmung verabschiedet, bei der die Mehrheit der stimmenden Abgeordneten den Vorschlag ablehnte, aber nicht die höhere Schwelle erreichte, um ihn zu blockieren.
Die Abstimmung konzentrierte sich auf die vorübergehende Abweichung von den EU-ePrivacy-Regeln, die von Kritikern oft als Chat Control 1.0 bezeichnet werden. Das Rahmenwerk gibt Anbietern wie E-Mail- und Messaging-Plattformen eine rechtliche Grundlage, um freiwillig bekanntes oder vermutetes Kindesmissbrauchsmaterial und Grooming-Aktivitäten auf ihren Diensten zu erkennen und zu melden. Sie verpflichtet Unternehmen nicht, Nachrichten zu scannen, erlaubt dies aber nach EU-Recht.
Bei der Abstimmung am Donnerstag unterstützten 314 Mitglieder des Europäischen Parlaments die Ablehnung der Verlängerung, während 276 dagegen stimmten und 17 sich enthielten. Da der Vorschlag jedoch im Rahmen der zweiten Lesung der EU behandelt wurde, benötigten die Gegner eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten, also 361 Stimmen, um ihn zu stoppen. Das Nichterreichen dieser Schwelle bedeutete, dass die Verlängerung automatisch genehmigt wurde.
Der erneuerte Rahmen bleibt bis 2028 in Kraft, sofern er nicht früher durch eine dauerhafte Gesetzgebung ersetzt wird. Befürworter argumentieren, dass die Verlängerung eine rechtliche Lücke verhindert, die Bemühungen zur Erkennung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch erschweren könnte, während die Verhandlungen über umfassendere EU-Gesetzgebung zum Online-Kinderschutz andauern.
Die Entscheidung hat starke Kritik von Datenschutzbefürwortern und mehreren Abgeordneten hervorgerufen, die argumentieren, dass das Verfahrensverfahren das Ergebnis einer früheren Parlamentsabstimmung überstimmt hat. Kritiker warnen außerdem, dass die Fortsetzung privater Kommunikationen durch Anbieter Bedenken hinsichtlich des digitalen Datenschutzes aufwirft und zukünftige Diskussionen über umfassendere Vorschläge zum Scannen von Nachrichten beeinflussen könnte.
Die Abstimmung löst die Debatte über die von der EU vorgeschlagene Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern, die von Gegnern oft als Chat Control 2.0 bezeichnet wird, nicht. Dieser separate Vorschlag befindet sich weiterhin in Verhandlungen und könnte einen dauerhaften rechtlichen Rahmen schaffen, der regelt, wie Online-Plattformen sexuellen Missbrauchsmaterial von Kindern erkennen und melden. Im Gegensatz zur vorübergehenden Verlängerung hat der umfassendere Vorschlag umfangreiche Debatten über Verschlüsselung, Datenschutzrechte und die technische Machbarkeit des Scannens von Kommunikationen bei gleichzeitiger Erhaltung sicherer End-to-End-Verschlüsselung ausgelöst.
